Ärzte

Als Fachanwältin für Medizinrecht ist Petra Wichmann-Reiß spezialisiert auf die Vertretung medizinischer Leistungserbringer.

Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Beratung und vertragliche Gestaltung von Praxisübernahmeverträgen und Kooperationsgemeinschaften (Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, Apparategemeinschaften etc.). In der Praxis zeigt sich, dass es gerade hier immer wieder zu Streitigkeiten kommt, die für den einzelnen Arzt/Ärztin Existenz bedrohend sein können. Umso wichtiger ist es, dass die Verträge mit Sorgfalt und großer Kompetenz ausgearbeitet werden.

Um heutzutage als (Zahn) Arzt noch wirtschaftlich zu arbeiten, ist es unabdingbar, sich mit dem immer undurchsichtiger werdenden Abrechnungsvorgaben der gesetzlichen Krankenkassen auseinander zu setzen, ebenso wie mit dem Regelleistungsvolumen. Hier berät Frau Wichmann-Reiß ihre Mandanten kompetent. Ganz aktuell sind die Auseinandersetzungen wegen des Konvergenzabschlages, der vielen Ärzten zu Unrecht von den KVen abgezogen worden ist. Hier kann das Geld für das Jahr 2009 und für die Quartale 2010 vom Arzt von der KV verlangt werden.


Des Weiteren berät die Anwältin in allen Fragen des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrechts. Dazu gehören im Einzelnen: Werbe- und Wettbewerbsrecht, Approbations- und Weiterbildungsrechts. Sie vertritt dabei die Interessen ihrer Mandanten vor den Ärzte- und Zahnärztekammern, Approbationsbehörden und den zuständigen Gerichten.

Im Bereich Vertrags(zahn)arztrecht ist die engagierte Anwältin beratend tätig. Sofern der Mandant es wünscht, vertritt sie seine Belange auch direkt vor Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Sozialgerichten. Hierbei geht es in der Regel um Honorarstreitigkeiten, Wirtschaftlichkeitsprüfungen einschließlich Plausibilitäts- und Richtgrößenprüfungen. Darüber hinaus vertritt Petra Wichmann-Reiß ihre Mandanten ebenfalls in zulassungsrechtlichen Verfahren.

Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen im Bereich der Arzthaftung und des Arztstrafrechtes. Im Bereich Arzthaftung verfügt sie über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Schadensfällen und der Abwicklung von eventuellen Ansprüchen mit den zuständigen Versicherungen.
Im Arztstrafrecht liegt ihr Hauptaugenmerk darauf, dass es nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Hier versucht die sie bereits im Vorfeld eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft zu erzielen.