Arbeitsrecht

Zu den weiteren Tätigkeiten von Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß gehören auch die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zum Thema Arbeitsrecht.

Fragen ergeben sich nicht nur bei Kündigungen, Kündigungsschutz, Urlaubsansprüchen nach Kündigungen, Abfindungen oder

Aufhebungsverträgen, sondern schon deutlich früher - wie z. B. bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen - aber auch in bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen - wie z. B. bei Abmahnungen.

Die Anwältin berät ihre Mandanten gerne über ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt sie auch vor dem Arbeitsgericht.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die vertraglichen Verpflichtungen zwischen Vermieter und Mieter. Dabei geht es um die Überlassung von Mietobjekten an einen Anderen gegen Zahlung eines Entgeltes (Miete).

Petra Wichmann-Reiß berät sowohl Mieter als auch Vermieter zu allen rechtlichen Fragen, die sich bei einem bestehenden Mietverhältnis oder auch nach dessen Beendigung ergeben können. Die Praxis zeigt, dass es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien kommt, wenn es zu einer Kündigung und der Rückgabe einer Wohnung oder von Gewerberäumen kommt. Dabei geht es überwiegend um den Zustand der Räume nach Auszug und wer die Renovierungskosten zu tragen hat. In vielen Fällen wird die geleistete Kaution zurückbehalten oder nicht

rechtzeitig zurückgezahlt. Die Erfahrung zeigt, dass bei Kautionsrückzahlungen sowohl Vermieter als auch Mieter nicht umfassend über die rechtliche Situation informiert sind. Fragen ergeben sich ebenfalls bei dem Thema Eigenbedarfskündigungen oder ob Mietminderungen auch rückwirkend möglich sind. Häufig ergibt sich in einem bestehenden Mietverhältnis die Frage, wer die Kosten für Schönheitsreparaturen zu tragen hat.

Nach umfassender Beratung ihrer Mandanten versucht die Anwältin zunächst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ist diese nicht möglich, setzt sie den Anspruch ihrer Mandanten gerichtlich durch.