Der Führerschein kann auch bei Drogenmißbrauch entzogen werden. Das war schon immer klar

Aber ab welcher Nachweisgrenze geschieht dies? Im Herbst 2015 hatte die Greznwertkommission einen höheren Blutwert für Cannabis empfohlen.

Diese Grenzwertkommision setzt sich aus verschiedenen Fachleuten zusammen, die die Bundesregierung berät. Sie empfahl den bisherigen Wert von 1 Nanogramm/ml THC (Cannabis) auf 3 anzuheben, bevor es dem Fürerschein an den Kragen geht.

Führerschein und Drogen

Führerschein und Drogen

Bisher folgten die Gerichte den Empfehlungen dieser Kommission. Nicht so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Es verhandelte die Klagen von fünf Autofahrern, die, in der Hoffnung auf die neue Empfehlung, ihren Führerschein wiederhaben wollten (9 K 1253/15).

Die Richter luden auch einen Vertreter dieser Grenzwertkommission zur Verhandlung, um die neuen Werte zu erläutern. Dies gelang ihm wohl nicht zur Zufriedenheit des Gerichtes. Daher blieben sie bei den alten, niedrigeren THC – Werten. Die Fünf Autofahrer die mit Cannabiswerten von 1,1 – 2,8 µg/ml im Blut getestet worden waren, müssen wohl weiter auf ihren Führerschein verzichten.

Warum genau das Gericht der Empfehlung der Fachleute nicht folgte, kann noch nicht gesagt werden.

Denn eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Es ist also noch Geduld erforderlich. Ob das Urteil stattdessen durch Fachwissen des Gerichtes oder möglicherweise durch vorhandene Eigenerfahrung untermauert werden wird, ist noch ein Geheimnis.

Alkohol am Steuer und Führerschein

Auch hier gibt es Streit. Allerdings geht es hier ersteinmal um den Nachweis.
Diskutiert wurde darüber auf dem Verkehrsgerichtstag 2016 in Gosslar. Die Blutproben bei alkoholisierten Autofahrern und die Medizisch- Psychologische Untersuchung (MPU), besser bekannt als Idiotentest, waren ein Hauptthema.

Polizeivertreter wollen die Blutprobe gerne abschaffen. Sie gehen davon aus, daß der Atemtest (Atemalkoholtest, „Pusten“) völlig ausreichend sei. Der Blutalkoholtest binde zu viel Zeit und Polizeikräfte. Denn die Probanden müssen zu einem Arzt gefahren werden, der muß Blut abnehmen, dann wieder zurück….

Ärzte und Juristen allerdings halten die Blutentnahme, die ab 1,1 Promille beim Atemtest durchgeführt werden muß für zwingend als Beweismittel im Strafprozess.

Weiteres Streitthema ist auf dem Verkehrsgerichtstag auch ein Grenzwert. Diskutiert wird, ob der Grenzwert von 1,6 Promille auf 1,1 herabgesetzt wird. Aktuell muß erst ab 1,6 der sog. Idiotentest absolviert werden.

Weiteres Thema: Dashcam. Datenschutz versus Beweissicherung und Anerkennung als Beweismittel vor Gericht.

Über die Ergebnisse werde ich berichten.

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