Patientenverfügung

Wer entscheidet?

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr dazu in der Lage bin, über die ärztliche Behandlung, die an und mit mir erfolgt zu entscheiden?

Petra Wichmann-Reiß ist spezialisiert auf Patientenverfügungen. Die Anwältin berät ihre Mandanten umfassend zu diesem wichtigen Thema und setzt die Verfügungen ihren Wünschen entsprechend auf.

In einer Patientenverfügung legt eine einwilligungsfähige Person schriftlich fest, ob sie für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit z. B. durch ein Koma oder Demenz, in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht vorhersehbarer medizinischer Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen, ärztlicher Eingriffe oder lebenserhaltenden Maßnahmen einwilligt oder sie untersagt.

Was beinhaltet die Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung wird klar bestimmt, welche medizinischen und pflegerischen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe nach dem Willen des Patienten durchgeführt oder unterlassen werden müssen. Auch für den behandelnden Arzt ist der Patientenwille maßgeblich. Nach Vorlage der Verfügung muss der Arzt überprüfen, welche medizinischen Maßnahmen im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose der zu behandelnden Person angezeigt sind und mit dem Willen des Patienten übereinstimmen. Die Missachtung des Patientenwillens durch den Arzt ist strafbar.

Betreuer und Bevollmächtigte sind verpflichtet, den geäußerten Willen in der Patientenverfügung umzusetzen.

Die Verfügung sollte schriftlich erfolgen und eindeutig formuliert sein. Unklarheiten können dazu führen, dass die ärztliche Behandlung nicht wie vom Patienten gewünscht durchgeführt wird. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.

Bei Entscheidungsunfähigkeit wird gesetzlicher Betreuer bestellt

Eine Patientenverfügung regelt nicht, welche Person die daraus resultierenden Entscheidungen treffen soll. Um sicher zustellen, dass der Patientenwille befolgt wird und um zu verhindern, dass ein Gericht einen Betreuer bestellt, sollte zusätzlich eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt werden. Entgegen der allgemeinen Meinung, es sei der nächste Angehörige, wird im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Patienten ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestellt.

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