Vertragsrecht

Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß berät ihre Mandanten in allen Fragen rund um das Vertragsrecht. Auf Wunsch übernimmt die Juristin die Vertragsverhandlung und die schriftliche Vertragsformulierung. Darüber hinaus überprüft sie auch die Rechtmäßigkeit von Verträgen, die ihre Mandanten abschließen möchten oder schon abgeschlossen haben.

Ein Vertrag dient in erster Linie dazu, später auftretende Unklarheiten zu vermeiden und mögliche Streitpunkte bereits im Vorfeld auszuräumen. Gut und rechtlich einwandfrei formuliert können im Streitfalle die nicht unerheblichen Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung gespart werden. Hierbei ist es wichtig, nicht auf vorgefertigte Vertragstexte zurückzugreifen, da diese häufig Formulierungen enthalten, denen rechtlich eine andere Bedeutung zukommt als der Laie vermutet.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung ermittelt die Anwältin in einem persönlichen Gespräch die tatsächlichen Erfordernisse und Wünsche

ihrer Mandanten und setzt dementsprechend einen Vertrag auf. In diesem sind alle geschäftlichen Ziele, zu erbringenden Leistungen und eventuell auftretende Probleme einer Regelung zugeordnet, welche einen möglichen späteren Streit zwischen den Vertragspartnern verhindern soll. Eine Rechtsberatung ist häufig auch notwendig, wenn es um Vertragsauslegung geht. Dabei geht es um die Klärung der Frage, welche Rechte und Pflichten auf Grund eines bereits geschlossenen Vertrages bestehen. In diesem Zusammenhang ergeben sich immer wieder Fragen zum Thema Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, wenn es bei der Vertragsdurchführung zu Problemen gekommen ist. Beachtet werden muss hier vor allem das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB.

Auch vor einer Vertragskündigung ist es wichtig, sich rechtlich über die Folgen der Kündigung beraten zu lassen. Nur durch eine vorherige Beratung lässt sich sicher stellen, dass eine Kündigung nicht unerwartete negative Folgen hat wie z.B. hohe wirtschaftliche Schäden.