Rasissmus macht arbeitslos

Rasissmus macht arbeitslos

Rassismus rechtfertigt fristlose Kündigung

Ein Arbeitgeber kündigte einem langjährigen Mitarbeiter wegen fortgesetzter WhatsApp Nachrichten mit Hitlerbildern und rechtsextremen Texten an einen türkischen Kollegen

Die Klage gegen die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht Stuttgart zurückgewiesen

Seine Nachrichten betitelten den muslimischen Kollegen nicht nur als „Scheißtürken“. Er machte sich auch in den Kommentaren zu den Bildern, die er ihm sandte, ausländerfeindlich oder rassistisch über dessen Herkunft und Glauben lustig.
Nach mehreren Monaten wandte sich der türkische Mitarbeiter hilfesuchend an seinen Chef. Der kündigte dem pöbelnden Mitarbeiter fristlos.
Der bestritt zunächst die Vorwürfe. Aber die WhatsApp Nachrichten waren nicht mehr aus der Welt zu schaffen.
Daraufhin versuchte er sie zu verharmlosen. Das sei halt der raue aber herzliche Umgangston unter Kollegen. Alles halb so wild und nicht böse gemeint. Und natürlich kein Rassismus.
Er habe das eben für lustig gehalten. Entschuldigen wolle er sich dafür nicht. gegen seine Kündigung klagte er.
Vor Gericht führte er an, er könne nicht gekündigt werden. Denn er habe mit dem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen. In diesem habe der  Arbeitgeber auf sein Kündigungsrecht verzichtet.

 

Dem Widersprach das Arbeitsgericht Stuttgart (AZ II Ca 3737/18) . Der Vertrag sei noch während der gegen ihn laufenden Ermittlungen zustande gekommen.

„Im Abschluss eines Altersteilzeitvertrages zeitlich kurz vor Ausspruch der Kündigung ist jedenfalls dann, wenn keine abschließende Kenntnis des Kündigungsberechtigten über die Kündigungstatsachen bestand, auch kein Kündigungsverzicht zu sehen.“

Die fortgesetzten ehrverletzenden Beleidigungen und Nachrichten vom Handy des Kägers seien über Monate erfolgt und rechtfertigten daher eine fristlose Kündigung, Eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen.

 

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