Als Dipl. Volkswirtin mit Schwerpunkt Medizinrecht ist Petra Wichmann-Reiß spezialisiert auf die Vertretung medizinischer Leistungserbringer, wie Ärzte, Zahnärzte etc.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Beratung und vertragliche Gestaltung von Ärzten bei Praxisübernahmeverträgen und Kooperationsgemeinschaften (Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, Apparategemeinschaften etc.). In der Praxis zeigt sich, dass es gerade hier immer wieder zu Streitigkeiten kommt, die für den einzelnen Arzt/Ärztin Existenz bedrohend sein können. Umso wichtiger ist es, dass die Verträge mit Sorgfalt und großer Kompetenz ausgearbeitet werden.
Abrechnung mit Krankenkassen
Um heutzutage als (Zahn) Arzt noch wirtschaftlich zu arbeiten, ist es unabdingbar, sich mit dem immer undurchsichtiger werdenden Abrechnungsvorgaben der gesetzlichen Krankenkassen auseinander zu setzen, ebenso wie mit dem Regelleistungsvolumen. Hier berät Rechtsanwältin Frau Wichmann-Reiß ihre Mandanten kompetent.
Berufsrecht der Ärzte
Des Weiteren berät die Anwältin in allen Fragen des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrechts. Dazu gehören im Einzelnen: Werbe- und Wettbewerbsrecht, Approbations- und Weiterbildungsrechts. Sie vertritt dabei die Interessen ihrer Mandanten vor den Ärzte- und Zahnärztekammern, Approbationsbehörden und den zuständigen Gerichten.
Vertragsarztrecht
Im Bereich Vertrags(zahn)arztrecht ist die engagierte Anwältin beratend tätig. Sofern der Mandant es wünscht, vertritt sie die Belange der Ärzte auch direkt vor Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Sozialgerichten. Hierbei geht es in der Regel um Honorarstreitigkeiten, Wirtschaftlichkeitsprüfungen einschließlich Plausibilitäts- und Richtgrößenprüfungen. Darüber hinaus vertritt Petra Wichmann-Reiß ihre Mandanten ebenfalls in zulassungsrechtlichen Verfahren.
Arzthaftung
Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen im Bereich der Arzthaftung und des Arztstrafrechtes. Im Bereich Arzthaftung und Medizinrecht verfügt sie über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Schadensfällen und der Abwicklung von eventuellen Ansprüchen mit den zuständigen Versicherungen. Im Arztstrafrecht liegt ihr Hauptaugenmerk darauf, dass es nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Hier versucht die sie bereits im Vorfeld eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft zu erzielen.
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