Vertragsrecht und Mietrecht

Vertragsrecht und Mietrecht

Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß aus Hamburg berät ihre Mandanten in allen Fragen rund um das Vertragsrecht. Auf Wunsch übernimmt die Juristin die Vertragsverhandlung und die schriftliche Vertragsformulierung. Darüber hinaus überprüft sie auch die Rechtmäßigkeit von Verträgen, die ihre Mandanten abschließen möchten oder schon abgeschlossen haben.

Ein Vertrag dient in erster Linie dazu, später auftretende Unklarheiten zu vermeiden und mögliche Streitpunkte bereits im Vorfeld auszuräumen. Gut und rechtlich einwandfrei formuliert können im Streitfalle die nicht unerheblichen Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung gespart werden. Hierbei ist es wichtig, nicht auf vorgefertigte Vertragstexte zurückzugreifen, da diese häufig Formulierungen enthalten, denen rechtlich eine andere Bedeutung zukommt als der Laie vermutet.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung ermittelt die Anwältin in einem persönlichen Gespräch die tatsächlichen Erfordernisse und Wünsche ihrer Mandanten und setzt dementsprechend einen Vertrag auf. In diesem sind alle geschäftlichen Ziele, zu erbringenden Leistungen und eventuell auftretende Probleme einer Regelung zugeordnet, welche einen möglichen späteren Streit zwischen den Vertragspartnern verhindern soll. Eine Rechtsberatung ist häufig auch notwendig, wenn es um Vertragsauslegung geht. Dabei geht es um die Klärung der Frage, welche Rechte und Pflichten auf Grund eines bereits geschlossenen Vertrages bestehen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich immer wieder Fragen zum Thema Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, wenn es bei der Vertragsdurchführung zu Problemen gekommen ist. Beachtet werden muss hier vor allem das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB.

Auch vor einer Vertragskündigung ist es wichtig, sich rechtlich über die Folgen der Kündigung beraten zu lassen. Nur durch eine vorherige Beratung lässt sich sicher stellen, dass eine Kündigung nicht unerwartete negative Folgen hat wie z.B. hohe wirtschaftliche Schäden.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die vertraglichen Verpflichtungen zwischen Vermieter und Mieter. Dabei geht es um die Überlassung von Mietobjekten an einen Anderen gegen Zahlung eines Entgeltes (Miete).

Petra Wichmann-Reiß berät sowohl Mieter als auch Vermieter zu allen rechtlichen Fragen, die sich bei einem bestehenden Mietverhältnis oder auch nach dessen Beendigung ergeben können. Die Praxis zeigt, dass es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien kommt, wenn es zu einer Kündigung und der Rückgabe einer Wohnung oder von Gewerberäumen kommt. Dabei geht es überwiegend um den Zustand der Räume nach Auszug und wer die Renovierungskosten zu tragen hat. In vielen Fällen wird die geleistete Kaution zurückbehalten oder nicht rechtzeitig zurückgezahlt. Die Erfahrung zeigt, dass bei Kautionsrückzahlungen sowohl Vermieter als auch Mieter nicht umfassend über die rechtliche Situation informiert sind. Fragen ergeben sich ebenfalls bei dem Thema Eigenbedarfskündigungen oder ob Mietminderungen auch rückwirkend möglich sind. Häufig ergibt sich in einem bestehenden Mietverhältnis die Frage, wer die Kosten für Schönheitsreparaturen zu tragen hat.

Nach umfassender Beratung ihrer Mandanten versucht die Anwältin zunächst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ist diese nicht möglich, setzt sie den Anspruch ihrer Mandanten gerichtlich durch.

Meinen Blog lesen: Petra Wichmann-Reiß
Dokumente bei Slideshare: Petra Wichmann-Reiß
Informieren Sie sich auf Anwalt.de: Petra Wichmann-Reiß
Jetzt Facebook-Fan werden: Petra Wichmann-Reiß
Werden Sie mein Xing-Kontakt: Petra Wichmann-Reiß