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Gewohnheitsrecht

Auf das Gewohnheitsrecht beriefen sich Nachbarn, die ein fremdes Grundstück überquerten um zu ihren Garagen zu gelangen. Dies hätten sie schon immer gemacht. Der neue Besitzer des Grundstücks dürfe ihnen daher nicht verbieten dies auch weiter zu tun. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar: ein Gewohnheitsrecht kann man sich nicht „erlaufen“ und daraus ein Wegerecht machen. […]

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