Hausmeister Service kostet 600.000
- Post by: WIchmann-Reiß
- 26/10/2019
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Hausmeister sind nicht billig. Das weiß nun auch eine berliner Ärztin
Sie beschäftigte ihren Hausmeister als medizinische Hilfskraft. Er übernahm in ihrer Abwesenheit die Methadonausgabe
Auch andere Aufgaben wurden von dem Hausmeister übernommen. Rezeptausgabe, Krankschreibungen und Überweisungen wurden von ihm gleich miterledigt
Zwischen 2006 und 2015 ging das auch gut. Aber dann widerrief die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Genehmigung zur Substitutionsbehandlung von 50 drogenabhängigen Patienten.
Das Treiben des Hausmeisters war ihr wohl zu Ohren gekommen.
Die Abrechnung der Behandlung setze einen täglichen Kontakt zwischen Arzt und Patient voraus, der aber nicht stattgefunden habe. Natürlich hätte sich die Ärztin von einem qualifizierten Kollegen vertreten lassen können. Aber: ein Hausmeister ist kein Arzt, so die KV
Die Ärztin klagte zunächst gegen die Rücknahme der Therapieerlaubnis im Sommer 2016. Diese Klage nahm sie aber zurück und wollte stattdessen die nächsten fünf Jahre auf die Substitutionsgenehmigung verzichten. Das wurde abgelehnt. Die Genehmigung war weg. Aber das war natürlich noch nicht alles. Insgesamt wurden für die Quartale 1/2009-4/2015 über 900 tsd Euro zurückgefordert.
Dagegen wehrte sich die Ärztin ebenfalls.
Im Prozeß vor dem Sozialgericht Düsseldorf wurden auch zwei Arzthelferinnen (MFA) aus der Praxis vernommen. Diese sagten aus, daß die Ärztin häufiger 1-2 Wochen im Urlaub, zu Fortbildungen oder zu Besuchen bei ihrer Mutter in Rumänien war.
Aber auch während ihrer Anwesenheit in der Praxis sei die Methadonausgabe häufig die Aufgabe des Personals gewesen. Die Ärztin habe sich mit anderen Dingen beschäftigt oder sei in einem Nebenraum in Rufbereitschaft gewesen.
Allerdings habe sie alle anderen Maßnahmen des Therapiekonzeptes (Anamnese, Festlegung der Medikamentendosis etc) stets selbst erledigt.
Ein kleiner Erfolg
Das Gericht bestätigte die Haltung der KV und verurteilte die Ärztin. Zur Abrechnung der „Substitutionsziffer“ 01950 EBM gehöre zwinged der tägliche persönliche Kontakt mit dem Patienten. Auch die Übergabe des Substitutionsmittels müße persönlich erfolgen. Eine Anwesenheit nur in einem Nebenraum genüge nicht.
Allerdings reduzierten die Richter die geforderten Summen auf 300 tsd Euro. Damit muß die Ärztin, statt der geforderten € 914.691,27 „nur“ 600 tsd zrückzahlen. Was der Hausmeister inwischen macht ist nicht bekannt.