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Raserurteil bestätigt

Der Bundesgerichtshof hält das Urteil des Landgerichtes Hamburg für gerechtfertigt

Raserei mit Unfall und Todesfolge ist Mord

Raserei

Im Februar 2018 hatte das Landgericht Hamburg einen damals 24-jährigen Mann wegen Diebstahls, zweifach versuchtem Mord und zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der zur Tatzeit alkoholisierte Fahrer ohne Führerschein hatte ein Auto gestohlen und raste damit durch die Hamburger Innenstadt. Auf der Flucht vor der Polizei wechselte der Mann auf die dreispurige Gegenfahrbahn. Mit etwas über 150 km/h kollidierte er mit dem Kantstein sowie einer Verkehrsinsel, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß dann mit gut 130 frontal mit einem Taxi zusammen. Ein Mitfahrender des Taxis starb noch am Unfallort, zwei weitere wurden schwer verletzt.

Das wollte der Unfallfahrer natürlich nicht akzeptieren und klagte vor dem Bundesgerichtshof. Das Landgericht hatte seine für ihn harte Entscheidung damit begründet, daß er die Flucht mit hoher Geschwindigkeit nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt habe. Damit habe er vorsätzlich immer weitere Gefahren in kauf genommen. Spätestens beim Wechsel auf die Gegenfahrbahn sei von bedingtem Tötungsvorsatz auszugehen. Das Leben anderer Menschen sei ihm  mit dem Spurwechsel egal gewesen. Daß der Mann alkoholisiert war, spielt hier keine Rolle. Denn betrunken darf man bekanntlich nicht autofahren. Tut man es doch, so kann man sich nicht auf  „verminderte Zurechnungsfähigkeit“ berufen. Man bleibt voll verantwortlich.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wieß nun am 1.03. die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück.
Er wird sein Leben für eine sehr lange Zeit im Gefängnis verbringen.
Das BGH-Urteil kann natürlich auch für zukünftige Strafzumessung bei Unfällen dieser Art wesentlich härtere Entscheidungen der Gerichte gegen Raser möglich machen.

 

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